Wie gut kann Ihr WMS die neue EU-Verpackungsverordnung umsetzen?
- Rüdiger W. Schwarz

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Aktualisiert: vor 5 Stunden

Sicher haben Sie schon die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation) angeschaut, die nun seit dem 12.08.2026 für B2B + B2C Unternehmen sukzessive umgesetzt werden müssen. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie in Deutschland + Österreich direkt sowie über bilaterale Anpassungen bzw. Exporteur-Compliance auch für die Schweiz (1).
Die Umsetzungsfristen sind gestaffelt. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Zeitplan vom Inkrafttreten über den Hauptanwendungsbeginn heute bis zur Verschärfung bis 2040.

Gut, aber Hand aufs Herz - haben Sie PFAS schon ausgeschlossen und die technische Dokumentation der EU-Konformität automatisiert und regelkonform umgesetzt? Wenn nicht, dann schauen Sie sich als Logistikleiter der ein neues WMS einführen will oder als Product-Owner der die WMS Weiterentwicklung verantwortet, diese Anforderungen jetzt an, um diese vor den Fristen in 2028, 2029 und insb. 2030 auch realisiert zu haben!
5 Anforderungen aus der Verordnung für Ihr WMS
Wir haben Ihnen die 5 Anforderungen, die den größten Einfluss auf Ihr Warehouse Management System haben werden in der folgenden Aufzählung zusammengestellt.
Kartonauswahl & Volumenoptimierung im WMS verhindern 50% der Leerräume
Konformitätsnachweise & EPR-Reporting aus WMS beim Verpacken fortschreiben
Kreislauf von 40% Mehrwegtransportverpackungen aus dem WMS heraus steuern
Kennzeichnung + WMS-Stammdaten für Recycling von Packmaterialien erweitern
Quarantäne bei Packmaterialien ohne Schadstoffunbedenklichkeitsnachweis
Erfahren Sie unten, wie ein WMS dabei helfen kann und wie Sie die EU-Verordnung nutzen können, um das Budget dafür schon jetzt bei CIO und CFO zu argumentieren, denn der Handlungsdruck steigt, um jetzt die geeigneten Verpackungsmaschinen, die richtigen Kennzeichnungstechnologien und die Logistiksoftware anzupassen oder einzuführen. Die EU-Mitgliedstaaten werden ja bis zum 12.02.2027 eigene Regeln für Sanktionen wie Bußgeldbeträge festlegen. Diese müssen laut Verordnung „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Da ist Abwarten sicher der falsche Weg.
Kartonauswahl + Volumenoptimierung verhindern 50% Leerräume
Die PPWR Artikel 24 begrenzt den zulässigen Leerraum (inkl. Füllmaterialien wie Luftpolstern oder Papier) in E-Commerce- und Versandverpackungen ab 2030 auf maximal 50%.
Gute Lösungsansätze gibt es bereits: Ein entsprechend konfiguriertes WMS ermittelt anhand exakter Produktabmessungen wie Länge × Breite × Höhe aus den Artikelstammdaten und den möglichen Packmengen je Kartongröße einen automatische Kartonvorschlag („Cartonization“) beim Pick- und Packprozess. Dem Packpersonal wird dann die kleinstmögliche, regelkonforme Kartongröße vorgeschlagen, von der in Ausnahmefällen per Bestätigung des gewählten Packmittels abgewichen werden kann. Den erreichten Ist-Wert sollten Sie als Report des obigen Berechnungsergebnisses über alle Versandeinheiten je Tag aus Ihrem WMS oder dem Volumenoptimierer dahinter liefern können.
Bei automatischen Verpackungsstraßen ist ein Abschneiden auf Innen-Packmaß eine technisch komplexe Alternative, um die Anforderung sehr gut zu erfüllen. Ggf. kann aber auch eine KI-gestützte Bilderkennungssoftware aus einem Photo jedes Versandkartons den Füllgrad und damit den Leerraum berechnen helfen.
Quantifizierbarer Vorteil aller 3 Lösungsansätze ist eine Verringerung des Transportvolumens um 15% bis 30%, wodurch Frachtkosten und CO2-Emissionen proportional sinken. Außerdem können Einsparungen von Füllmaterial um bis zu 40 % angesetzt werden. Und nicht zuletzt vermeidet Ihr Unternehmen so 100% der sonst fälligen Bußgelder und ggf. sogar Verboten gemäß Artikel 62 PPWR durch garantierte Unterschreitung des 50%-Schwellwerts.
Konformitätsnachweise + EPR-Reporting beim Verpacken im WMS
Wesentliche Anforderungen aus Artikel 16 PPWR und Artikel 27 + 28 der EU-Verordnung sind eine Konformitätserklärung und die technische Dokumentation sowie die erweiterte Herstellerverantwortung EPR (Extended Producer Responsibility) (3).
Dazu kann ihr WMS beim Verpackungsvorgang das exakte Materialgewicht, die Verpackungsart (z. B. Kartonage, Folie, Monomaterial) sowie die Zuordnung zur Sendung zu protokollieren. Danach müssen diese Daten strukturiert an nationale Register wie z.B. LUCID als digitales Verpackungsregister exportiert werden. (3)
Mit einer ins WMS integrierten Lösung haben Sie quantifizierbare Nutzenvorteile, wie z.B. die Reduktion des Verwaltungs- und Aufzeichnungsaufwands über 50% gegenüber einer manuellen Berichterstellung und -übertragung. Durch lückenlose audit trails der Versand-Einheiten sind Datenabweichungen nahezu 0, was Ihnen bei internen oder Lieferanten-Audits klare Pluspunkte bringt.
Kreisläufe von Mehrwegtransportverpackungen im WMS steuern
Die PPWR schreibt in Artikel 29 für Transport- und Versandverpackungen wie z.B. Paletten + Kunststoffbehälter verbindliche Mehrwegquoten vor (z. B. mindestens 40% Wiederverwendung bei Transportverpackungen innerhalb der EU ab 2030).
Ihre Lager- und Transportsoftware WMS + TMS können richtig konfiguriert helfen, die geschlossenen Behälterkreisläufe durch Tracking via RFID, Barcode oder QR-Code zu steuern. Das geht über den einfachen Warenzugang und -abgang von Paletten weit hinaus, da neben den retournierten Behältern in den eigenen Lagern auch Transitbestände bei Dritten, sowie die Reinigungs- und Prüfzyklen bei solchen nummerierten Mehrweggebinden im WMS mitgeführt werden müssen.
Das hat den messbaren Vorteil, dass die Umlaufquote und Umlaufgeschwindigkeit von Mehrwegbehältern um 20 % bis 35 % gesteigert werden kann und auch der Verlust von solchen Leihgebinden oder Behältern auf unter 2 % gesenkt werden kann. Durch eine mitlaufende Betrachtung der gesetzlichen 40%-Quote kann so alles ohne Überbestände an Verpackungsmitteln erfolgen - wenn es denn aktiv gemanaged im WMS wird.
4. Stammdaten + Kennzeichnung für Recycling von Packmaterial im WMS
In der EU-Verordnung sind in Artikel 6 + Artikel 7 die Recyclingfähigkeit + gewisse Rezyklatquoten geregelt) und in Artikel 12 werden die passende Kennzeichnung und QR-Codes für recyclefähiges Packmaterial gefordert.
Ihr WMS sollte dazu also ertüchtigt werden, dass materialbezogene Attribute in den Gebinde-Stammdaten verwaltet werden können (z. B. Recyclingklasse A–C, Rezyklatanteil in Prozent). Außerdem ist der Druck passender Versand- und Packmaterialetiketten inklusive dynamischer QR-Codes direkt am Packtisch anzudenken.
Klingt teuer? Ja, gewiss ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendig. Den Druckkosten stehen ja auch Nutzenvorteile korrekt angebrachter Entsorgungs-Piktogramme und QR-Codes gegenüber, sowie 10%-25% geringere Gebühren durch Eco-Modulation, da das WMS bevorzugt Packmittel aus leicht recyclefähigen Monomaterialien statt Verbundmaterialien vorschlägt, die die EU mit Strafgebühren belegt.
5. WMS Quarantäne bei Packmaterial ohne gültigen Schadstoffnachweis
Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist vor allem in Kunststoffen aus Polycarbonat oder Epoxidharz enthalten und macht diese langlebiger. Lebensmittelverpackungen enthalten BPA, was durch die PPWR Artikel 5 beschränkt wird (2). Verpackungen dürfen festgelegte Grenzwerte für gefährliche Inhaltsstoffe (z. B. maximal 25 ppb für PFAS) nicht mehr überschreiten.
Ihr WMS könnte beim Wareneingang von Verpackungsmaterialien das Vorhandensein gültiger Konformitätszertifikate der Lieferanten im Hintergrund prüfen. Fehlt ein Nachweis oder überschreitet eine Charge Grenzwerte, wird der Bestand im WMS automatisch für den Packprozess gesperrt (Quarantäne) und eine Klärung angestoßen.
So kann ihr Lager die Verwendung nicht-konformer Packmittel vor deren Einsatz am Packtisch stoppen, Rückrufaktionen und Nachverpackungsaufwände reduzieren.
Fazit
Verpackungen und deren Management sind eine Hauptfunktion von WMS Warehouse Management Systemen. Durch rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in ihren Lagerprozessen, -systemen und -strukturen können Unternehmen drohende Bußgelder ausschließen und auch wirtschaftlichen, ökologischen und gesundheitlichen Nutzen aus der Umsetzung ziehen.
Wir haben Ihnen 5 Lösungsansätze zur Umsetzung und deren Nutzen skizziert. Wir freuen uns, wenn wir sie als Ihr Partner für Logistik + Software + Projekte dabei mit
Projektmanagement
Softwareauswahl
Realisierungsbegleitung und
Nutzenoptimierung
unterstützen können.
Kontakt
Nehmen Sie also gerne Kontakt auf, wenn Sie erfahren wollen, wie wir Ihnen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsordnung und rund um Logistik + Software + Projekte in Ihrem Unternehmen weiterhelfen können.
Ihr Rüdiger W. Schwarz
+Benefit Research und Consulting GmbH + Dahlemer Weg 83a + DE 14167 Berlin
T: +49 172 3872 373 + Email: mail@benefitgroup.de + Web: www.benefitgroup.de
Quellen
(1) EU-Verordnung 2025/40: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040
(2) Schadstoffe in Verpackungen: https://www.zentrum-der-gesundheit.de/bibliothek/umwelt/schaedliche-faktoren/schadstoffe-in-verpackungen
(3) Verpackungsregister LUCID: https://www.verpackungsregister.org/erste-schritte/abgrenzung-erzeuger-hersteller
(4) Gemini.google.com/app: Prompt: am 12.08.2026: Ab wann treten welche Teile der EU-Verpackungsordnung in DACH in Kraft? Bitte Tabelle erstellen mit 1. Spalte: Datum, 2. Bezeichnung des Teils und 3. Spalte kurzes Text Beispiel dazu.




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